{"id":302,"date":"2019-03-12T21:50:32","date_gmt":"2019-03-12T20:50:32","guid":{"rendered":"http:\/\/www.akabahn.de\/homepage\/?page_id=302"},"modified":"2025-10-26T09:26:33","modified_gmt":"2025-10-26T08:26:33","slug":"geschaeftsordnung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.akabahn.de\/homepage\/verein\/geschaeftsordnung\/","title":{"rendered":"Gesch\u00e4ftsordnung"},"content":{"rendered":"\n<p> des Akademischen Arbeitskreis Schienenverkehr an der TU Darmstadt (AKA-Bahn) <br><\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">\u00a71 Zweck und Inhalt der Gesch\u00e4ftsordnung<\/h2>\n\n\n\n<p>(1) Die Gesch\u00e4ftsordnung regelt interne Vorg\u00e4nge des Vereins, die einer Regelung bed\u00fcrfen, jedoch zweckm\u00e4\u00dfigerweise nicht Inhalt der Satzung sind.<\/p>\n\n\n\n<p>(2) &#8211; Entf\u00e4llt &#8211;<\/p>\n\n\n\n<p><\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">\u00a72 Definition der regelm\u00e4\u00dfigen Mitarbeit<\/h2>\n\n\n\n<p> (1) Die Satzung unterscheidet gem\u00e4\u00df \u00a74(1), zwischen aktiven, f\u00f6rdernden und Ehrenmitgliedern. Aktives Mitglied kann sein, wer regelm\u00e4\u00dfig an der Arbeit des Vereins teilnimmt. Regelm\u00e4\u00dfig arbeitet mit, wer<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>ein Amt im Verein bekleidet.<br>Als Amt gilt\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>Vorsitzender,<\/li>\n\n\n\n<li>Stellvertreter,<\/li>\n\n\n\n<li>Kassenwart,<\/li>\n\n\n\n<li>Schriftf\u00fchrer,<\/li>\n\n\n\n<li>Technikreferent,<\/li>\n\n\n\n<li>Pressereferent und<\/li>\n\n\n\n<li>sonstiger Referent,<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n\n\n\n<li>oder mindestens einmal pro Jahr eine Veranstaltung organisiert und\/oder leitet.<br>Als Veranstaltung gilt:\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>Exkursion,<\/li>\n\n\n\n<li>sonstiger Ausflug,<\/li>\n\n\n\n<li>Vortrag und<\/li>\n\n\n\n<li>Praktikum,<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n\n\n\n<li>oder an einer Arbeitsgruppe des Vereins teilnimmt,<\/li>\n\n\n\n<li>oder durch sonstige T\u00e4tigkeit dem Verein einen erheblichen Fortschritt erbringt.<br>Was ein erheblicher Fortschritt ist, beschlie\u00dft im Einzelfall die MV.<\/li>\n\n\n\n<li>Die Teilnahme an der Mitgliederversammlung und Vereinssitzung wird nicht als T\u00e4tigkeit f\u00fcr den Verein im Sinne des vorgenannten gewertet.<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<p>(2) Erg\u00e4nzung:<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>Aktives Mitglied ist, wer innerhalb eines Gesch\u00e4ftsjahres mindestens 24 Stunden f\u00fcr den Verein t\u00e4tig war. Zu diesen T\u00e4tigkeiten geh\u00f6ren u. a. Arbeiten zum Erhalt, Ausbau oder Pflege des Eisenbahnbetriebsfelds, Halten von Lehrvortr\u00e4gen, Unterst\u00fctzung bei Lehrveranstaltungen (z. B. Praktikumsbetreuung), Vorbereitung oder Leitung von Exkursionen, Betreuung der Webseite, Pressearbeit, Vereinsverwaltung (z. B. Protokolle, Kassenf\u00fchrung und -pr\u00fcfung, Eintragungen beim Amtsgericht) etc.<\/li>\n\n\n\n<li>F\u00fcr Mitglieder, die innerhalb eines Jahres beitreten, gilt die Mindeststundenzahl anteilig (d. h. zwei Stunden pro Monat).<\/li>\n\n\n\n<li>Erreicht ein f\u00f6rderndes Mitglied innerhalb eines Gesch\u00e4ftsjahres die n\u00f6tige Mindeststundenzahl, so wirkt sich dies nicht auf die aktuelle Beitragsh\u00f6he aus.<br>Dies gilt umgekehrt auch f\u00fcr aktive Mitglieder, welche die Stundenzahl nicht erreichen. Die &#8222;Verrechnung&#8220; erfolgt also stets im folgenden Gesch\u00e4ftsjahr.<\/li>\n\n\n\n<li>Die Mitgliederversammlung kann in begr\u00fcndeten Einzelf\u00e4llen (z. B. l\u00e4ngere Krankheit) den aktiven Mitgliederstatus best\u00e4tigen, auch wenn die Mindeststundenzahl nicht erreicht wurde.<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<p><\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">\u00a73 \u00dcberpr\u00fcfung der regelm\u00e4\u00dfigen Mitarbeit (Mandatspr\u00fcfung)<\/h2>\n\n\n\n<p>(1) Gem\u00e4\u00df Satzung, \u00a75(3) besitzen nur aktive und Ehrenmitglieder bei der Mitgliederversammlung das Stimmrecht. Daher ist im Vorfeld der MV festzustellen, welche Mitglieder die Anforderungen an eine aktive Mitgliedschaft im vergangenen Gesch\u00e4ftsjahr erf\u00fcllt haben.<\/p>\n\n\n\n<p>Zu diesem Zweck soll die Mitgliederversammlung eine Mandatspr\u00fcfungskommission w\u00e4hlen, die aus mindestens zwei Mitgliedern besteht. Mitglieder der Mandatspr\u00fcfungskommission d\u00fcrfen nicht Mitglied im Vorstand sein.<\/p>\n\n\n\n<p> (2) Wird von der Mitgliederversammlung keine Mandatspr\u00fcfungskommission gew\u00e4hlt, so f\u00e4llt die Aufgabe der Mandatspr\u00fcfung den Revisoren zu.<\/p>\n\n\n\n<p> (3) Grundlage der \u00dcberpr\u00fcfung der regelm\u00e4\u00dfigen Mitarbeit sollen die Protokolle der  letzten Mitgliederversammlung, der Vereinssitzungen im abgelaufenen Gesch\u00e4ftsjahr sowie die Aufschreibungen der Arbeitsstunden des ablaufenden Gesch\u00e4ftsjahres sein.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Mandatspr\u00fcfungskommission bzw. die Revisoren pr\u00fcfen anhand der Arbeits- und Teilnahmelisten, welche Mitglieder im vergangenen Gesch\u00e4ftsjahr die Mindeststundenzahl erreicht haben und welche nicht. Sie schlagen der Mitgliederversammlung die entsprechende \u00c4nderung des jeweiligen Mitgliederstatus vor. Auf eigenen Wunsch eines Mitglieds kann der f\u00f6rdernde Status beibehalten werden. Eine automatische \u00c4nderung in den aktiven Status findet dann auch bei erreichter Stundenzahl nicht statt.<\/p>\n\n\n\n<p>(4) Eine Liste der stimmberechtigten Mitglieder ist von den Mandatspr\u00fcfern unmittelbar vor Beginn der Mitgliederversammlung auszulegen. \u00dcber Widerspr\u00fcche gegen diese Liste bestimmt im Zweifelsfall die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit vor der ersten Abstimmung. Die Abstimmung ist vor der Entlastung des Vorstandes durchzuf\u00fchren.<br><\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">\u00a74 Form der Einladung zur Mitgliederversammlung<\/h2>\n\n\n\n<p>(1) Die Einladung zur MV erfolgt zus\u00e4tzlich zum Aushang (gem\u00e4\u00df Satzung \u00a75(2)) \u00fcber die AKA-Bahn Mailingliste, sofern deren Verf\u00fcgbarkeit gew\u00e4hrleistet ist.<\/p>\n\n\n\n<p>(2) Mitglieder, die nicht an der Mailingliste angemeldet sind, werden per direkter E-Mail benachrichtigt, wenn sie dem Schriftf\u00fchrer eine funktionierende E-Mailadresse \u00fcbermitteln und benachrichtigt werden m\u00f6chten. Geht beim Schriftf\u00fchrer keine Mitteilung ein, so gen\u00fcgt die Einladung per Aushang.<br><\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">\u00a75 Veranstaltungen<\/h2>\n\n\n\n<p>(1) F\u00fcr Veranstaltungen und Exkursionen k\u00f6nnen aktiven Mitgliedern Verg\u00fcnstigungen (vollst\u00e4ndige oder teilweise \u00dcbernahme z. B. von Reisekosten, Eintrittspreisen, Vorrang bei beschr\u00e4nkter Platzzahl etc.) einger\u00e4umt werden. Unter diese Regelung k\u00f6nnen alle durch den Vorstand oder die Mitgliederversammlung beschlossenen und angek\u00fcndigten Veranstaltungen fallen.<\/p>\n\n\n\n<p>(2) Bei Reisekosten werden nur Fahrkarten von \u00f6ffentlichen Verkehrsmitteln erstattet bzw.  bei Gruppenfahrkarten direkt vom Verein bezahlt. Soweit Verg\u00fcnstigungen vorhanden sind (z. B. Bahncard), m\u00fcssen diese genutzt werden. Innerhalb des Gebiets des RMV sind, au\u00dfer in begr\u00fcndeten Einzelf\u00e4llen, Verbundverkehrsmittel zu nutzen. Im Regelfall sind Fahrkarten der 2. Klasse zu nutzen.<\/p>\n\n\n\n<p>(3) Bei Einzelanreise von au\u00dferhalb werden Fahrkartenkosten maximal bis zu der H\u00f6he erstattet, die den Kosten einer Einzelfahrt aus dem Landkreis Darmstadt-Dieburg entsprechen.<\/p>\n\n\n\n<p><\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">\u00a76 Regelungen zur Vereinsmitgliedschaft<\/h2>\n\n\n\n<p>(1) Aufnahme von Mitgliedern<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>Die ordentliche Mitgliedschaft im Verein steht ausschlie\u00dflich vollj\u00e4hrigen Personen zu, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Minderj\u00e4hrige k\u00f6nnen nicht als Mitglied aufgenommen werden.<\/li>\n\n\n\n<li>Minderj\u00e4hrige d\u00fcrfen als Gast an Vereinsveranstaltungen teilnehmen, sofern der Vorstand dem im Vorfeld m\u00fcndlich zugestimmt hat und dem Vorstand eine schriftliche Einverst\u00e4ndniserkl\u00e4rung eines Erziehungsberechtigten vorliegt. Die Teilnahme von Minderj\u00e4hrigen erfolgt auf eigene Gefahr des Erziehungsberechtigten. Der Verein \u00fcbernimmt keine Haftung f\u00fcr Sch\u00e4den, die der Minderj\u00e4hrige verursacht oder erleidet, es sei denn, es liegt grobe Fahrl\u00e4ssigkeit oder Vorsatz des Vereins oder seiner Organe vor.<\/li>\n\n\n\n<li>Der Vorstand beh\u00e4lt sich das Recht vor, die Teilnahme von G\u00e4sten im Einzelfall abzulehnen.<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<p>(2) Ausschluss bei Nichterreichbarkeit<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>Der Vorstand ist erm\u00e4chtigt, ein Mitglied, unter Beachtung des Vorgehens gem\u00e4\u00df Satzung \u00a74(5), aus dem Verein auszuschlie\u00dfen, wenn dieses trotz zweifacher Mahnung per E-Mail oder postalisch nicht auf die Aufforderung zur Zahlung ausstehender Beitr\u00e4ge reagiert und auch auf anderen \u00fcblichen Wegen, wie beispielsweise telefonisch, nicht erreichbar ist.<\/li>\n\n\n\n<li>Der Ausschluss kann erfolgen, wenn alle angemessenen Kontaktversuche des Vorstands scheitern und das Mitglied nicht mehr unter den dem Verein bekannten Adressen (E-Mail, Post) auffindbar ist. Als angemessen gelten die Kontaktaufnahme \u00fcber die dem Verein bekannten Kommunikationswege (E-Mail, Post, Telefon) sowie eine Frist von vier Wochen zur Reaktion auf die zweite Mahnung. Besondere Nachforschungen zum Verbleib des Mitglieds sind dar\u00fcber hinaus nicht erforderlich.<\/li>\n\n\n\n<li>Der Beschluss \u00fcber den Ausschluss wird dem Mitglied an die letzte bekannte Post- und\/oder E-Mail-Adresse zugestellt. Als Nachweis der Zustellung gen\u00fcgt die Absendung der entsprechenden Benachrichtigung.<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-right\">So beschlossen Darmstadt, den 26.10.2025<\/p>\n\n\n\n<hr class=\"wp-block-separator has-css-opacity\"\/>\n\n\n\n<p><br><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>des Akademischen Arbeitskreis Schienenverkehr an der TU Darmstadt (AKA-Bahn) \u00a71 Zweck und Inhalt der Gesch\u00e4ftsordnung (1) Die Gesch\u00e4ftsordnung regelt interne Vorg\u00e4nge des Vereins, die einer Regelung bed\u00fcrfen, jedoch zweckm\u00e4\u00dfigerweise nicht Inhalt der Satzung sind. (2) &#8211; Entf\u00e4llt &#8211; \u00a72 Definition der regelm\u00e4\u00dfigen Mitarbeit (1) Die Satzung unterscheidet gem\u00e4\u00df \u00a74(1), zwischen aktiven, f\u00f6rdernden und Ehrenmitgliedern. 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