{"id":111,"date":"2018-08-19T23:22:34","date_gmt":"2018-08-19T21:22:34","guid":{"rendered":"http:\/\/www.akabahn.de\/homepage\/?page_id=111"},"modified":"2025-07-18T22:38:50","modified_gmt":"2025-07-18T20:38:50","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.akabahn.de\/homepage\/verein\/satzung\/","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"<h2>\u00a7 1 Name und Sitz<\/h2>\n<ol>\n<li>Der Verein f\u00fchrt den Namen &#8222;Akademischer Arbeitskreis Schienenverkehr an der Technischen Universit\u00e4t Darmstadt&#8220;, abgek\u00fcrzt &#8222;AKA-Bahn&#8220;.<\/li>\n<li>Sitz des Vereins ist Darmstadt.<\/li>\n<li>Der Verein ist in das Vereinsregister einzutragen.<\/li>\n<li>Das Gesch\u00e4ftsjahr beginnt am 01.10. und endet am 30.09. des Folgejahres.<\/li>\n<\/ol>\n<h2>\u00a7 2 Zweck des Vereins<\/h2>\n<p>Ziel des Vereins ist die F\u00f6rderung und Erhaltung der Lehre und Forschung auf dem Gebiet des Schienenverkehrs.<\/p>\n<p>Der Satzungszweck wird verwirklicht durch:<\/p>\n<ul>\n<li>Unterst\u00fctzung wissenschaftlicher Kontakte zwischen Mitgliedern des Vereins und Forschungsinstitutionen, Herstellern, Betreibern, Abnahmeinstitutionen sowie Nutzern schienengebundener Verkehrsanlagen und deren Komponenten,<\/li>\n<li>Unterst\u00fctzung interdisziplin\u00e4rer Zusammenarbeit bei Forschung und Lehre,<\/li>\n<li>F\u00f6rderung, Vermittlung und Angebot von Seminaren, Praktika und qualifizierter Ausbildung auch \u00fcber den Rahmen des Studiums hinaus,<\/li>\n<li>F\u00f6rderung des Aufbaus und der Unterhaltung von Anlagen, Ger\u00e4tschaften und Gegenst\u00e4nden, die der Forschung und Lehre auf dem Gebiet des Schienenverkehrs dienen. Insbesondere ist das Signallabor als einzigartige Anlage zu erhalten und wenn m\u00f6glich zu erweitern,<\/li>\n<li>Dokumentation der Entwicklung des Schienenverkehrs,<\/li>\n<li>F\u00f6rderung und Pr\u00e4sentation der Umsetzung von Innovationen und Forschungsergebnissen in die Praxis und umgekehrt von Praxisfragen in konkret formulierte Forschungsziele.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Unter Schienenverkehr sind auch sonstigespurgebundene Verkehrssysteme zu verstehen und soweit m\u00f6glich einzubeziehen.<\/p>\n<h2>\u00a7 3 Gemeinn\u00fctzigkeit<\/h2>\n<p>Der Verein verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abschnittes &#8222;Steuerbeg\u00fcnstigte Zwecke&#8220; der Abgabenordnung.<br \/>\nDer Verein ist selbstlos t\u00e4tig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.<br \/>\nMittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcrdie satzungsgem\u00e4\u00dfen Zwecke verwendet werden.<br \/>\nEs darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der K\u00f6rperschaft fremd sind oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden.<br \/>\nDie Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln der K\u00f6rperschaft.<\/p>\n<h2>\u00a7 4 Mitgliedschaft<\/h2>\n<ol>\n<li>Es wird unterschieden zwischen\n<ul>\n<li>aktiven Mitgliedern<\/li>\n<li>f\u00f6rdernden Mitgliedern<\/li>\n<li>Ehrenmitgliedern<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n<li>Aktives Mitglied kann sein, wer regelm\u00e4\u00dfig an der Arbeit des Vereins teilnimmt. Die Mitgliederversammlung bestimmt im voraus, ab wann eine T\u00e4tigkeit im Verein als regelm\u00e4\u00dfig gilt. Die Mitgliederversammlung kann bestimmen, inwieweit auch die Bereitstellung von Mitteln als aktive Mitarbeit gewertet werden kann.<br \/>\nDiese Regelung gilt auch f\u00fcr juristische Personen. Die entsprechende Arbeitsbeteiligung ergibt sich aus der regelm\u00e4\u00dfigen Entsendung einer oder mehrerer Vertreter.<br \/>\nZum Erwerb der aktiven Mitgliedschaft ist ein Antrag und die Aufnahme durch den Vorstand oder die Mitgliederversammlung notwendig.<br \/>\nDer Vorstand kann Mitgliedsantr\u00e4ge ohne Angabe von Gr\u00fcnden ablehnen.<\/li>\n<li>F\u00f6rderndes Mitglied kann sein, wer die Ziele des Vereins ideell oder finanziell unterst\u00fctzt. Zum Erwerb der f\u00f6rdernden Mitgliedschaft ist ein Antrag und die Aufnahme durch den Vorstand oder die Mitgliederversammlung notwendig.<br \/>\nDer Vorstand kann Mitgliedsantr\u00e4ge ohne Angabe von Gr\u00fcnden ablehnen.<\/li>\n<li>Die Ehrenmitgliedschaft kann nur durch Beschluss der Mitgliederversammlung mit 3\/4-Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten an nat\u00fcrliche und juristische Personen verliehen werden, die sich in ganz besonderer Weise um den Verein verdient gemacht haben. Ehrenmitglieder genie\u00dfen die Rechte der aktiven Mitglieder und sind vom Beitrag und der Pflicht zur aktiven Mitarbeit befreit.<\/li>\n<li>Die Mitgliedschaft endet durch schriftliche K\u00fcndigung, die an den Vorstand zu richten ist, durch Tod, Aufl\u00f6sung oder Ausschluss. Der Ausschluss kann bei vereinssch\u00e4digendem oder satzungswidrigem Verhalten erfolgen. Zum Ausschluss ist ein Vorstandsbeschluss mit 3\/4-Mehrheit und die Best\u00e4tigung durch die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten erforderlich. Dem entsprechenden Mitglied ist ausreichend Gelegenheit zur Aussprache und Verteidigung zu gew\u00e4hren.<\/li>\n<li>Mitglieder haben einen Mitgliedsbeitrag zu entrichten. Form und H\u00f6he dieses Beitrages legt die Mitgliederversammlung fest.<\/li>\n<\/ol>\n<h2>\u00a7 5 Mitgliederversammlung (MV)<\/h2>\n<ol>\n<li>Die Mitgliederversammlung (kurz MV) ist das oberste Organ des Vereins.\n<ol>\n<li>Sie ist zust\u00e4ndig f\u00fcr die Entgegennahme der Berichte\n<ul>\n<li>des Vorstandes,<\/li>\n<li>der Revisoren,<\/li>\n<li>des Beirats,<\/li>\n<li>der Aussch\u00fcsse und<\/li>\n<li>der sonstigen Funktionstr\u00e4ger.<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n<li>Sie w\u00e4hlt mit einfacher Mehrheit der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen\n<ul>\n<li>den Vorstand,<\/li>\n<li>die Revisoren und<\/li>\n<li>die sonstigen Funktionstr\u00e4ger.<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n<li>Auf Antrag sind die Wahlen geheim durchzuf\u00fchren.<\/li>\n<li>Die Mitgliederversammlung entscheidet mit einfacher Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten \u00fcber\n<ul>\n<li>die Entlastung des Vorstandes,<\/li>\n<li>die Beitragsordnung,<\/li>\n<li>die Gesch\u00e4fts- und Arbeitsordnung,<\/li>\n<li>die Verteilung der Mittel,<\/li>\n<li>die Antr\u00e4ge der Mitglieder und<\/li>\n<li>die Aufnahme und den Ausschluss von Mitgliedern.<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n<li>Sie entscheidet mit 3\/4-Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten \u00fcber\n<ul>\n<li>Satzungs\u00e4nderungen,<\/li>\n<li>die Aufnahme von Ehrenmitgliedern und<\/li>\n<li>die Aufnahme von Dringlichkeitsantr\u00e4gen in die Tagesordnung.<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<li>Die Mitgliederversammlung findet mindestens einmal j\u00e4hrlich zu Anfang des Gesch\u00e4ftsjahres statt. Dabei ist der Kassenbericht f\u00fcr das abgelaufene Gesch\u00e4ftsjahr vorzulegen.<br \/>\nDie Einladung erfolgt durch Aushang im Eingangsbereich des Fachgebiets Bahnsysteme und Bahntechnik im ersten Stock des Institutsgeb\u00e4ude Maschinenbau (L1|01) am Standort Lichtwiese, Otto-Berndt-Stra\u00dfe 2, 64287 Darmstadt, mit einer Frist von vier Wochen durch den Vorsitzenden.<br \/>\nAntr\u00e4ge zu Satzungs\u00e4nderungen, Gesch\u00e4fts-, Beitrags- und Arbeitsordnung sowie zur Aufnahme von Ehrenmitgliedern sind in der Einladung zu vermerken.<br \/>\nBis zwei Wochen vor der Mitgliederversammlung k\u00f6nnen Antr\u00e4ge zur Tagesordnung (siehe oben) oder sonstiger Art gestellt werden. Danach k\u00f6nnen Dringlichkeitsantr\u00e4ge gestellt werden, die entsprechend in die Tagesordnung aufzunehmen sind.<\/li>\n<li>Stimmberechtigt in der Mitgliederversammlung sind die aktiven Mitglieder und die Ehrenmitglieder. F\u00f6rdernde Mitglieder k\u00f6nnen beratend an der Mitgliederversammlung teilnehmen.<\/li>\n<\/ol>\n<h2>\u00a7 6 Vorstand<\/h2>\n<ol>\n<li>Der Vorstand leitet den Verein nach den Beschl\u00fcssen der Mitgliederversammlung und den Vorgaben der Satzung.<\/li>\n<li>Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem Kassenwart und bis zu drei weiteren stellvertretenden Vorsitzenden. Je zwei Mitglieder des Vorstandes vertreten den Verein im Sinne des \u00a726 BGB.<\/li>\n<li>Die Amtszeit des Vorstandes betr\u00e4gt ein Jahr. Wiederwahl ist zul\u00e4ssig. Bis zur Neuwahl des neuen Vorstandes bleibt der alte Vorstand auch nach Ablauf seiner Amtszeit in seinem Amt.<\/li>\n<\/ol>\n<h2>\u00a7 7 Revision<\/h2>\n<ol>\n<li>Die Revision \u00fcberwacht die Einhaltung der Satzungsbestimmungen, der Wirtschaftlichkeit sowie der Kassenf\u00fchrung.<\/li>\n<li>Sie besteht aus mindestens zwei Revisoren, die von der Mitgliederversammlung j\u00e4hrlich zu w\u00e4hlen sind und nicht gleichzeitig dem Vorstand angeh\u00f6ren d\u00fcrfen. Zweimalige Wiederwahl ist zul\u00e4ssig. Die Revisoren sind der MV zu ausf\u00fchrlicher und wahrheitsgetreuer Berichterstattung verpflichtet. An Dritte d\u00fcrfen sie keine Erkenntnisse ihrer Revisorent\u00e4tigkeit weitergeben.<\/li>\n<\/ol>\n<h2>\u00a7 8 Beirat<\/h2>\n<p>Zwecks wissenschaftlicher und technischer Beratung der Vereinsorgane und Mitglieder kann ein Beirat aus Fachleuten gebildet werden, die nicht Mitglieder des Vereins sein m\u00fcssen. Die Mitarbeit erfolgt ehrenamtlich. Die Mitglieder des Beirats werden von der Mitgliederversammlung berufen.<\/p>\n<h2>\u00a7 9 Aussch\u00fcsse und Arbeitsgruppen<\/h2>\n<p>Zur Erledigung bestimmter Aufgaben des Vereins kann die Mitgliederversammlung oder der Vorstand Aussch\u00fcsse und Arbeitsgruppen berufen.<\/p>\n<h2>\u00a7 10 Schriftf\u00fchrer<\/h2>\n<ol>\n<li>Zum Nachweis der Beschl\u00fcsse des Vorstandes, der Mitgliederversammlung und anderer Vereinsorgane ist deren Niederschrift notwendig. Die Niederschrift ist vom Anfertigenden zu unterschreiben.<\/li>\n<li>Die Mitgliederversammlung w\u00e4hlt zur Erstellung und Verwaltung der Niederschriften mindestens einen Schriftf\u00fchrer. Die Amtszeit betr\u00e4gt ein Jahr. Personalunion mit Vorstandsmitgliedern ist zul\u00e4ssig.<\/li>\n<li>Sollte bei einer beschlussfassenden Versammlung kein Schriftf\u00fchrer anwesend sein, so bestimmt die Versammlung aus ihrer Mitte einen entsprechenden Vertreter, der das Protokoll erstellt.<\/li>\n<\/ol>\n<h2>\u00a7 11 Aufl\u00f6sung<\/h2>\n<p>Der Verein wird aufgel\u00f6st, indem eine ordnungsgem\u00e4\u00df einberufene Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von 9\/10 der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen beschlie\u00dft. Der Antrag auf Aufl\u00f6sung des Vereins muss ausdr\u00fccklich als Tagesordnungspunkt in der Einladung aufgef\u00fchrt sein.<\/p>\n<h2>\u00a7 12 \u00dcbergang des Vereinsverm\u00f6gens<\/h2>\n<p>Bei Aufl\u00f6sung oder Aufhebung des Vereins oder Wegfall der steuerbeg\u00fcnstigten Zwecke f\u00e4llt das Vereinsverm\u00f6gen an die Vereinigung von Freunden der Technischen Universit\u00e4t zu Darmstadt (Ernst Ludwig Hochschulgesellschaft), Darmstadt, die es unmittelbar und ausschlie\u00dflich f\u00fcr gemeinn\u00fctzige Zwecke zum Aufbau und Erhalt eines Eisenbahnsignallabors in Darmstadt zu verwenden hat\u201c<\/p>\n<p>So beschlossen Darmstadt, den 26.11.2016.<\/p>\n<h2>Satzung als PDF<\/h2>\n<p><a href=\"https:\/\/www.akabahn.de\/homepage\/wp-content\/uploads\/2025\/06\/2016-11-26_Satzung.pdf\">2016-11-26_Satzung.pdf<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>\u00a7 1 Name und Sitz Der Verein f\u00fchrt den Namen &#8222;Akademischer Arbeitskreis Schienenverkehr an der Technischen Universit\u00e4t Darmstadt&#8220;, abgek\u00fcrzt &#8222;AKA-Bahn&#8220;. 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